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Maps (B).zip von AngelJdF
Gr��e: 634kB - Hits: 808 - Uploaded: 16:01 @ 09.03.2002
Beschreibung:
Hab mal schnell was zusammengeschustert, damit es den Mapmaster (n) nicht langweilig wird. Für alle anderen ist es auch schön zuspielen! (leicht)

Review: (von MAP-MASTER)

Aus den (fiktiven) Aufzeichnungen eines Gerichtsdieners (27/03/02):
[Ergänzende Anmerkungen ("in Klammern") von MAP-MASTER]


VERHANDLUNGSSACHE: Der Staat gegen AngelJdF
AKTENZEICHEN: H:36 - G:634kB - Up:17:01@09.03.2002 - Uw:5.7 bei 9 Bew.
BEWEISMITTEL: ein entsprechendes Schriftstück liegt bei ("Briefing und Installationsanweisung, letztere nur per Pic + im Word-Format, besser vermeiden")
SCHADENSFESTSTELLUNG: sehr leicht
ZEUGENVERNEHMUNG: Söldner Gus (Einzelverhör, normal), verschiedene Gruppenbefragungen (Kreuzfeuerverhör, schwer)

ANKLAGE:

Unerlaubtes Eindringen in einen Sicherheitsbereich und Hochladen dreier Spielkarten. Für den Startsektor (H7) ist die besondere Dreistigkeit des Vorfalls festzustellen (der Sektor wurde verändert). Außerdem wurde zahlreiches Beweismaterial, wie geänderte Eingangsscreens (in manchen Ländern verboten), beim Beklagten sichergestellt.


AUSFÃœHRLICHE VERLESUNG DER ANKLAGESCHRIFT:


PUNKT 0 : Blockieren einer öffentl. Straße und Vortäuschen eines Schneesturms

Der Angeklagte hat in nicht zulässiger Weise eine öffentliche Straße blockiert und damit gegen die traconische Verkehrsordnung verstoßen. Das Verkehrsamt in Varrez erhielt zahlreiche Beschwerden aufgrund von Verzögerungen, die sich dadurch im Bereich Öffentlicher Transport und Verkehr ergaben. Außerdem wurde mit voller Absicht eine falsche Wettermeldung in Umlauf gebracht. Zahlreiche Spiel... Bürger mußten dadurch einen Umweg über nicht gesicherte Sektoren in Kauf nehmen. Die örtlichen Behörden kamen der Sache rasch auf die Spur, da Schneestürme zu dieser Jahreszeit recht selten sind ("lahme Story - laues Briefing - reines Mittel zum Zweck"). Das Ersetzen der "Campaign.ini" war eine strafmindernde Idee, nur sollte man solche Gepflogenheiten den Bür... Spielern auch mitteilen.


PUNKT 1 : Umweltdelikt in minderschwerem Fall ("Grafik")

Das Gericht möchte zunächst festhalten, daß die vom Angeklagten ausgewählten Tilesets im Rahmen der Anklage unrealistisch sind (nicht zuletzt dadurch gelang es den Fahndern, den Angeklagten so schnell dingfest zu machen). Die in der Story aufgestellten Behauptungen bezüglich eines (nicht vorhandenen) Schneesturmes passen nicht zu der (von dieser Institution ordnungsgemäß festgestellten) Tatsache, daß sich kaum 2 Sektoren davon entfernt, eine blühende Tropenlandschaft entwickelt haben soll.

Insgesamt bietet die Grafik wenig Besonderheiten oder Ideen, besonders H8 wirkt etwas künstlich. Die Bodentexturen unterscheiden sich in diesem Tileset teilweise nur minimal, daher sollte vermehrt auf Schutt zurückgegriffen werden, damit die Map nicht "wie gefegt" aussieht. Hier fehlt Detailarbeit, insbesondere um das Haus herum, am Fahrzeug, im Bereich der nicht eingepassten Steine usw. Der Baumbereich sieht ordentlich aus, weil sich der Beklagte hier offenbar besser an Bezugspunkten orientieren konnte.

Im Sektor G8 laufen die Schandtaten des Angeklagten im wesentlichen nach dem gleichen Schema ab: Auf der gesamten Map wird in etwa das gleiche Bodenstrukturprinzip verwendet, da fehlt Abwechslung - und auch hier sieht - genau wie in H8 - der Bereich der Bäume besser aus! Auch die Wasserläufe sind ähnlich gestaltet (z.B. nur 1 Wassertiefe - das sollte man aus optischen Gründen überdenken, auch wenns vielleicht unrealistisch erscheint). Der östliche Ruinenteil ist dafür gut gelungen. Betrachtet man die komplette Map, ist das Design nicht unschön, aber einfallslos - der westliche Teil der Map wird folgerichtig erst gar nicht benutzt.

Die Inneneinrichtung der wenigen Gebäude ist in den Tropen ok, allerdings sollte man auf Details achten: wenn man den Kerzentisch benutzt, wäre es nicht verkehrt, zumindest ein Nachtlicht zu vergeben, damit das Gesindel nicht im Dunkeln sitzen muß (obwohl es da wohl am liebsten sitzt). Das Haus im Sektor H8 dagegen soll wohl spartanisch ausgestattet wirken (alte Möbel), wie paßt dann aber der Fernseher "ins Bild"? Die Möbel wirken schlecht aufgestellt, so richtig realistisch sieht das nicht aus.

Abschließend wird festgestellt, daß die Veränderungen am Startsektor (H7) nur leichter Natur waren ("Klippen, Haus") und der Sektor dabei nicht weiter beschädigt wurde. Das könnte sich strafmildernd auswirken ("technisch gut, aber Sinn? - schön wärs gewesen, hätte man aus dem Haus eine Wetterstation gemacht und aus der Diskette, die man darin findet, einen Wetterbericht!")


PUNKT 2 : Gründung einer kriminellen Vereinigung

Der Angeklagte hat in den Sektoren H8 und G8 unerlaubt Personen (nachfolgend "Gegner" genannt) angeheuert, ausgerüstet und im Gebiet verteilt!

Man trifft dabei nur auf eine ganz geringe Anzahl an (Haupt-)Gegnern, die - um das totale Desaster zu verhindern - mit ihren Werten eingestellt wurden. In der Praxis funktioniert das mehr schlecht als recht, weil die Einstellungen nicht immer nachzuvollziehen sind. So sitzt zum Beispiel in G8 ein stationärer Antagonist mitten auf dem Platz vor dem Haus und guckt blöd in die Gegend. In der gleichen Map läuft ein Bösewicht zwar schön Patrouille vor dem "Kopf", allerdings ist dieser defensiv zu schwach eingestellt (ein offensivstarkes Team schaltet ihn aus, bevor andere Gegner helfen können). Das macht die Map(s) sehr einfach und gerade die Tropenmap wirkt dadurch "verschenkt". Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Schwierigkeitsgraden fallen durch die geringe Feindanzahl ebenfalls kaum ins Gewicht.

Die Defensivschwäche der Gegner tritt auch in H8 auf (das führt dazu, daß es ein einzelner Söldner mit einer guten Waffe sehr leicht hat). Besonders wirkt sich das im Zusammenhang mit einigen merkwürdigen Gegnereinstellungen aus (z.B. 54 LP). Das Verhalten der Gegner ist nicht besser: außer einem KI-Effekt mit den Auf-Abruf-Gegnern passiert auch in H8 nicht viel. Dafür sitzen am Ende beider Maps jeweils 2 Soldaten von der Kanonenfutterfraktion (Werte komplett nicht eingestellt) in der Gegend herum (sogar der Ort ist der gleiche: das nordöstliche Sektorgebiet; nur auf höherem Schwierigkeitsgrad).

Der Spaß endet, sobald einer der Söldner ein halbwegs vernünftiges Gewehr in die Finger bekommt. Gehört ein solches zur Anfangsausstattung, beginnt er nicht einmal (der Durchgang mit Gus dauerte kaum 30 Minuten - für alle 3 Maps). Bei einer solch kurzen Spieldauer lohnt kaum der Download. Außerdem sollte man eine Steigerung von Sektor zu Sektor erwarten, leider spielt sich die Tropenmap aber leichter als ihr Vorgänger.

Die Maps haben vom Konzept her noch weitere KI-Probleme. In der Tropenmap wird ein Ausflug nach Varrez angeboten, dabei steigt aber der Schwierigkeitsgrad sprunghaft an ("wir erinnern uns: unter anderem gilt es in Varrez einen gut versteckten Barret-Scharfschützen auszuschalten"). Letztlich passen die Schwierigkeitsgrade, die von AngelJdF angeboten werden nicht zu dem, was danach kommt - ein Anfängerteam wird hier echte Probleme bekommen. Aber sind wir ehrlich, in diese Situation werden die wenigsten kommen - wer will schließlich die Varrez-Sektoren "schon wieder" spielen. Alternativrouten nach Varrez hat man auch schon besser gesehen.


PUNKT 3 : Unerlaubter Waffenhandel

Über die Gegenstände kann man nicht viel sagen, es gibt kaum welche. Das liegt unter anderem daran, daß bei fast allen eine Existenzwahrscheinlichkeit von 40 % eingestellt wurde (das ist wenig... und wohl eher ein Fehler). Auch bei der Verteilung wurde geschludert. Die Alustange in H8 liegt so ungünstig zwischen Baum und Steinhaufen, daß man sie nicht aufnehmen kann (auch nicht in der Inventarsicht). Wenn man bestimmte Dinge verstecken will (Draht, Stange), sollte man nicht noch zusätzlich die Existenzwahrscheinlichkeit einschränken, eines von beiden genügt. Möglich, daß es sich hierbei auch um den oben genannten Fehler handelt, bei einer Drahtschere beispielsweise macht diese Einstellung nur in den seltensten Fällen Sinn.
An wichtigen Sachen findet man zumindest 1-2 gute Waffen, ein NSG und ein paar Rüstungsteile.


PUNKT 4 : Urkundenfälschung + Diebesgut

Beim Beklagten wurde zahlreiches Diebesgut festgestellt, so stammt beispielsweise die geänderte Übersichtskarte nicht aus dem Besitz des Angeklagten, sondern aus der Bibliothek der Unfinished Business AG. Sie wurde dort kürzlich als gestohlen gemeldet. In diesem Zusammenhang verschwand auch ein UB-Campaigns-Ordner, der nun in Angels Zip wieder aufgetaucht ist, dort aber nichts zu suchen hat ("Datenmüll").

Bei Einzelmaps an den Pics für die Credits herumzuspielen macht wenig Sinn, auch wenn das technisch sauber gemacht wurde (vgl. Intro). Diese Spielereien bringen weder was für die Spielstimmung, noch wurden sie für sinnvolle Aufgaben, wie etwa den Story-Transport, benutzt. Effekthascherei, die sich schnell abnutzt.


URTEIL:

Schuldig im Sinne der Anklage, mit Ausnahme von Punkt 1.


URTEILSBEGRÃœNDUNG:

Das hohe Gericht kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß der Angeklagte versucht hat, auf besonders schamlose Weise - bei Tag! - seine technischen Kenntnisse zu zeigen! Das Zeigen von Kenntnissen in der Öffentlichkeit wird ausdrücklich durch das "Gesetz wider die Verbreitung dauerhafter Masseninformationen" (kurz: VdM-Gesetz) unter Strafe gestellt.

Beim Beklagten handelt es sich um einen Wiederholungstäter. Das Gericht ist der Meinung, der Angeklagte sollte in Zukunft seine Zeit besser auf ein spannendes Konzept, eine vernünftige Gegner-KI und auf vermehrte Detailarbeit bei seinen Maps verwenden. All das fehlt hier, Ideenreichtum ist gefragt. Wenn die Technik im Hintergrund werkelt, kann der Spielspaß ungetrübt im Vordergrund stehen.


STRAFMASS:

Lebenslängliche Kerkerhaft! Die Dauer der Untersuchungshaft in der Gummizelle wird auf das Gesamtstrafmaß angerechnet. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt, damit der Angeklagte seine Taten bereuen (und überarbeiten) kann. Weiterhin wird die besondere Schwere der Tat mit einer Bewertung von nicht über 4.5 Punkten festgestellt ("eingeschränkt spielbar").

Gegen das Urteil kann innerhalb 1 Woche Berufung eingelegt werden (Ausschlußfrist). Die Berufung ist nur durch Überarbeiten des vorgelegten Beweismaterials möglich. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte ("Erdbeertee bis zum Abwinken").

[Das "Gesetz zur Begrenzung der Verwendung von illegalen Hilfstools bei der Strafmaßfestsetzung von Spielkarten", ehemals "Gesetz zum Schutze der Autorität und Willkür von Reviewern", wurde auf freiwilliger Basis durch die zeitweise Verwendung von "Angels Hilfstools" außer Kraft gesetzt. Der so ermittelte Vergleichswert betrug 4.1 Punkte.]

Fazit: 4.5 von 10 Punkten


 

MapSection v2.0
©2001 by Gorgonzola & Hieb